Beratungsfelder

"Corona" - können wir !

Finanzbuchführung 

Lohnbuchführung 

Jahresabschlüsse 

Unterlagen zur Bonitätsprüfung 

Betriebsprüfungen (auch Lohn)

Existenzgründungen

Wirtschaftsberatung 

Betriebswirtschaftliche Beratung

und mehr

FINANZBUCHFÜHRUNG (FiBu): es können alle Finanzbuchführungen erstellt werden, die Arbeiten richten sich nach dem Auftrag des Mandanten (es richtet sich überhaupt ALLES nach dem Auftrag des Mandanten !)

LOHNBUCHFÜHRUNG: Es können alle Löhne (auch mit Kurzarbeit) erstellt werden; Baulohn allerdings bearbeiten wir wegen der Kompliziertheit nur im Rahmen eines VOLLMANDATS, d.h. wir erledigen den Baulohn nicht isoliert, sondern nur mit anderen Arbeiten zusammen (FiBu und Abschluss). 

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich, WIE Ihr/e Mitarbeiter/in angestellt werden möchte, ob als Aushilfe (= Mini-Job) OHNE gesetzliche Krankenversicherung bis 450 € monatlich ODER "normal auf Lohnsteuerkarte" MIT gesetzlicher Krankenversicherung - die Wünsche sind verschieden ! Bei Aushilfen zahlen Sie regelmäßig 30 % an pauschalen Abgaben obendrauf, bei Anstellung auf Lohnsteuerkarte ca 22 % an Arbeitgeberanteil zusätzlich zum Brutto.

JAHRESABSCHLÜSSE: diese werden in den allermeisten Fällen entweder als BILANZ oder als ÜBERSCHUSSRECHNUNG erstellt, wobei die zweitgenannte weniger aufwändig und preislich günstiger ist (allerdings auch weit weniger aussagekräftig !). Wenn möglich, versuchen wir es zunächst mit der weniger aufwändigen und günstigeren Überschussrechnung.

UNTERLAGEN ZUR BONITÄTSPRÜFUNG: wir erstellen im Zusammenwirken mit dem Mandanten auch diese Unterlagen; meistens handelt es sich um Liquiditätsplanungen zur Vorlage bei den Banken zur Kredit-Erlangung. 

--> ALLERDINGS muss hierzu gleich vorneweg gesagt werden, dass es kaum möglich ist, heutzutage von Banken einen Kredit (oder Darlehen o.ä.) zu bekommen, ohne gleichzeitig neben diesem "Konzept / Rentabilitätsplan / Liquiditätsplan für drei Jahre" auch einen hohen EIGENKAPITAL-Anteil zu haben. 

Grundsätzlich raten wir von (weiterer) Schuldenaufnahme ab ! Wir empfehlen im Gegenteil, evtl vorhandene Schulden bzw Verbindlichkeiten abzutragen bzw zurück zu zahlen, denn eine kommende wirtschaftliche Verwerfung - egal ob Inflation, Deflation, Stagflation, Naturkatastrophe, Massenarbeitslosigkeit, bürgerkriegsähnliche Zustände  oder sonstiges mit allen direkten und indirekten Folgen - wird leichter zu überstehen sein OHNE bzw mit weniger Schulden !

BETRIEBSPRÜFUNGEN: Die Betriebe werden (mehr oder weniger oft, aber in letzter Zeit eher häufiger) regelmäßig von den Finanzämtern (Außenprüfung, Lohnsteuerprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung) und vom Rentenversicherungsträger (Sozialversicherungszweige), aber auch von Berufsgenossenschaften und vom ZOLL geprüft; hierbei stehen wir hilfreich zur Seite, sofern wir diese Unterlagen erstellt haben. Diese Betriebsprüfungen erfordern regelmäßig die Übergabe der zu prüfenden Jahre in digitaler Form (sog. GDPDU-Format) auf einem Datenträger (CD, Stick o.ä.).

WIRTSCHAFTSBERATUNG: sollte frühzeitig betrieben werden, um die Unternehmen vor Krisen zu schützen bzw diesen vorzubeugen; allerdings muss angemerkt werden, dass nicht alle Krisen sich durch bloße Beratung beseitigen lassen. Wenn es erstmal soweit ist, dass die kreditgebenden Banken dem Kreditnehmer einen sog. Unternehmensberater auferlegen ("empfehlen", wie es dann heißt), ist es meistens schon zu spät. Hinzuweisen ist hier darauf, dass diese Unternehmensberater weder berufshaftpflichtversichert sein müssen noch einen geschützten Titel tragen, d.h. jeder kann sich ungestraft als Unternehmensberater bezeichnen. Außerdem kosten auch DIE Geld, und zwar nicht zu knapp.

EXISTENZGRÜNDUNGEN: werden meistens von den Arbeitsämtern erzwungen, auch hierbei stehen wir (als COACH) zur Verfügung; selbstverständlich auch dann, wenn es sich um freie Existenzgründungen handelt. Hinzuweisen ist darauf, dass im Bereich des Arbeitsamtes Lübeck zurzeit KEINE derartige Förderung gibt, d.h. diese Maßnahmen übernimmt das Arbeitsamt nicht.

UND MEHR: wir händigen neuen Mandanten und auch sonstig interessierten Mandanten ein ständig überarbeitetes Werk aus, aus welchem sich die Antworten auf die meistens gestellten Fragen ergeben. Höchstwahrscheinlich können Sie diesem rel. umfangreichen Text (ca. 30 Seiten) aber noch wesentlich mehr entnehmen als nur die Antworten auf diejenigen Fragen, die Sie gerade aktuell interessieren; rufen Sie an und fragen Sie nach !

AKTUELLES: Darüberhinaus versorgen wir alle Mandanten (bzw diejenigen nicht, die es nicht möchten) mit aktuellen Nachrichten und Kuriositäten, das sind auch Dinge aus dem NICHT-steuerlichen Bereich, die allermeistens sehr interessiert angenommen werden.

KOSTENFREIER ABHOLDIENST: Selbstverständlich benachrichtigen wir Sie umgehend auch individuell, sofern uns Sachverhalte bekannt werden, die gerade SIE betreffen - ggfs auch persönlich. Wie erwähnt holen wir auch für die Mandanten / Mandantinnen kostenfrei deren Unterlagen ab und bringen diese auch wieder zurück (im Umkreis von ca 25 km).

Grundsätzliche Empfehlung: Grundstücke, auch bebaute, im Privatvermögen sollten auch Privatvermögen bleiben, solche im Betriebsvermögen sollten im Betriebsvermögen bleiben, bzw nicht leichtfertig entnommen werden (z.B. indem der Eigentümer mal eben so das Gewerbe abmeldet).  Der Übergang vom Betriebs- zum Privatvermögen ist meistens schmerzlich, da in dem Moment der Entnahme die sog. STILLEN RESERVEN zu versteuern sind, und zwar auch ohne, dass irgendwie Geld flösse, wie z.B. bei einem Verkauf an Fremde.

 

Einige Begriffe finden Sie in unserem Infoservice